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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1554/69 E 27. April 1971 VwSlg 4224 F/1971 RS 2Stammrechtssatz
Hat der Betriebsinhaber die betrieblich genutzten Gebäudeteile voll in die Bilanz aufgenommen, obwohl das Grundstück zur Hälfte im grundbücherlichen Eigentum der Gattin stand, umfangreiche Instandsetzungsarbeiten durchgeführt und deren Kosten voll aktiviert, ohne daß über die Abgeltung der auf den Anteil der Gattin entfallenden Aufwendungen Vereinbarungen getroffen worden wären, kann wirtschaftliches Eigentum des Ehemannes am Gesamtgebäude angenommen werden (Hinweis E 23.9.1970, 1402/69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983140007.X01Im RIS seit
20.09.1983