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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1 Satz1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0209/80 B 20. Mai 1980 VwSlg 10141 A/1980 RS 1Stammrechtssatz
Durch die Zurückziehung des Bauansuchens durch den (mitbeteiligten) Bauwerber ist die Grundlage für die Sachentscheidung d. VwGH über die Säumnisbeschwerde des Nachbarn gegen die säumige Berufungsbehörde weggefallen; die Beschwerde war daher als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen. (Hinweis auf E vom 20.12.1978, 1652/77)
Schlagworte
SäumnisbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983050056.X01Im RIS seit
07.07.2004