Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die Bezahlung eines Bilanzgeldes in Höhe eines Monatsgehaltes bei sonst geringfügig unter der monatlichen Entlohnung laut Kollektivvertrag liegendem Monatsgehalt bildet weder einen Umstand, der für die Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung hinreicht noch dafür, die Anerkennung als Angestelltenverhältnis überhaupt zu versagen, weil mit einem Familienfremden ein derartiges Dienstverhältnis nicht begründet worden wäre (Hinweis E 18.5.1977, 346/77, VwSlg 5139 F/1977).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140273.X02Im RIS seit
20.09.1983