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32/03 Steuern vom VermögenNorm
BewG 1955 §77 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß bei einem Übergang von der Einnahmen-Ausgabenrechnung auf den Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG 1972 mit Beginn des Kalenderjahres 1980 die auf den Übergangsgewinn entfallende Einkommensteuer bei der Veranlagung der Vermögensteuer (Ermittlung des Gesamtvermögens) zum 1.1.1980 noch nicht als Schuld berücksichtigt werden kann .Ausführungen darüber, daß bei einem Übergang von der Einnahmen-Ausgabenrechnung auf den Betriebsvermögensvergleich nach Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1972 mit Beginn des Kalenderjahres 1980 die auf den Übergangsgewinn entfallende Einkommensteuer bei der Veranlagung der Vermögensteuer (Ermittlung des Gesamtvermögens) zum 1.1.1980 noch nicht als Schuld berücksichtigt werden kann .
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140247.X02Im RIS seit
14.01.2002