RS Vwgh 1983/9/20 82/14/0247

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Veröffentlicht am 20.09.1983
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Index

32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §77 Abs1 Z1;
VermStG §4 Abs1;
  1. BewG 1955 § 77 heute
  2. BewG 1955 § 77 gültig ab 13.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 12/1993
  3. BewG 1955 § 77 gültig von 27.11.1982 bis 12.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 570/1982

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß bei einem Übergang von der Einnahmen-Ausgabenrechnung auf den Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG 1972 mit Beginn des Kalenderjahres 1980 die auf den Übergangsgewinn entfallende Einkommensteuer bei der Veranlagung der Vermögensteuer (Ermittlung des Gesamtvermögens) zum 1.1.1980 noch nicht als Schuld berücksichtigt werden kann .Ausführungen darüber, daß bei einem Übergang von der Einnahmen-Ausgabenrechnung auf den Betriebsvermögensvergleich nach Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1972 mit Beginn des Kalenderjahres 1980 die auf den Übergangsgewinn entfallende Einkommensteuer bei der Veranlagung der Vermögensteuer (Ermittlung des Gesamtvermögens) zum 1.1.1980 noch nicht als Schuld berücksichtigt werden kann .

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982140247.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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