RS Vwgh 1983/9/21 83/17/0104

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Veröffentlicht am 21.09.1983
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §9 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Rechtssatz

Unter Pflichten des Vertretes iSd § 7 Abs 1 LAO Wr sind nur abgabenrechtliche Verpflichtungen zu verstehen (Hinweis E 18.12.1981, 81/15/0108, 0109). Solche sind aber weder Betriebseinstellung, um solcherart das Entstehen weiterer Abgabenansprüche zu verhindern, noch Rücktritt aus der Stellung des Geschäftsführers.Unter Pflichten des Vertretes iSd Paragraph 7, Absatz eins, LAO Wr sind nur abgabenrechtliche Verpflichtungen zu verstehen (Hinweis E 18.12.1981, 81/15/0108, 0109). Solche sind aber weder Betriebseinstellung, um solcherart das Entstehen weiterer Abgabenansprüche zu verhindern, noch Rücktritt aus der Stellung des Geschäftsführers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983170104.X02

Im RIS seit

21.09.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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