RS Vwgh 1983/9/21 83/17/0104

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Veröffentlicht am 21.09.1983
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §9 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Rechtssatz

Uneinbringlichkeit bei der Komplementär-GmbH ist eine der Voraussetzungen für den Eintritt der Ausfallhaftung beim Geschäftsführer dieser GmbH.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983170104.X01

Im RIS seit

21.09.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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