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Parkgebühren - WienNorm
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/17/0047 E 28. Oktober 1981 VwSlg 5628 F/1981 RS 4Stammrechtssatz
Die durch Organe der abgabenberechtigten Bundeshauptstadt Wien erfolgte Anbringung des Hinweisschildes nach § 1 Abs 4 Wr ParkometerG auf einer Standsäule (mit insgesamt zwei traßenverkehrszeichen und drei Zusatztafeln) bewirkt, daß das Beschränkungszeichen "Kurzparkzone" - nach dem im § 48 Abs 4 StVO 1960 positivierten Standard der Erkennbarkeit des durch Straßenverkehrszeichen Angeordneten - objektiv nicht (ausreichend) wahrnehmbar ist, und belastet die Kurzparkzonenverordnung daher mit dem Mangel ihrer gehörigen Kundmachung.Die durch Organe der abgabenberechtigten Bundeshauptstadt Wien erfolgte Anbringung des Hinweisschildes nach Paragraph eins, Absatz 4, Wr ParkometerG auf einer Standsäule (mit insgesamt zwei traßenverkehrszeichen und drei Zusatztafeln) bewirkt, daß das Beschränkungszeichen "Kurzparkzone" - nach dem im Paragraph 48, Absatz 4, StVO 1960 positivierten Standard der Erkennbarkeit des durch Straßenverkehrszeichen Angeordneten - objektiv nicht (ausreichend) wahrnehmbar ist, und belastet die Kurzparkzonenverordnung daher mit dem Mangel ihrer gehörigen Kundmachung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983170094.X01Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025