RS Vwgh 1983/9/21 83/09/0111

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1983
beobachten
merken

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2528/50 E 9. November 1951 VwSlg 2306 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Über Grund und Umfang der Versorgungsberechtigung ist nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz neu zu entscheiden. Eine Anknüpfung an bisherige Leistungen sieht das Gesetz nur als Übergangsmaßnahme vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983090111.X01

Im RIS seit

10.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten