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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §76 Abs1 litd;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2037/65 E 2. Dezember 1966 RS 2Stammrechtssatz
Die in Ausübung des Weisungsrechtes bewirkte Einflußnahme eines Organes der Aufsichtsbehörde auf den Inhalt des erstinstanzlichen Bescheides vermag für dieses Organ keine Befangeheit iSd § 76 Abs 1 lit d BAO zu begründen.Die in Ausübung des Weisungsrechtes bewirkte Einflußnahme eines Organes der Aufsichtsbehörde auf den Inhalt des erstinstanzlichen Bescheides vermag für dieses Organ keine Befangeheit iSd Paragraph 76, Absatz eins, Litera d, BAO zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982130212.X02Im RIS seit
21.09.1983