RS Vwgh 1983/9/21 2323/79

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Veröffentlicht am 21.09.1983
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §79;
  1. BAO § 79 heute
  2. BAO § 79 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Bietet das Verhalten des Steuerpflichtigen im Verwaltugnsverfahren keinen Anlaß, an seiner Handlungsfähigkeit zu zweifeln, dann ist die Abgabenbehörde auch nicht verpflichtet, Ermittlungen in dieser Richtung durchzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1979002323.X01

Im RIS seit

21.09.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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