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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §79;Rechtssatz
Bietet das Verhalten des Steuerpflichtigen im Verwaltugnsverfahren keinen Anlaß, an seiner Handlungsfähigkeit zu zweifeln, dann ist die Abgabenbehörde auch nicht verpflichtet, Ermittlungen in dieser Richtung durchzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1979002323.X01Im RIS seit
21.09.1983