Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht kein vor diesem Gerichtshof verfolgbarer Anspruch auf eine Maßnahme nach § 303 Abs 4 BAO.Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht kein vor diesem Gerichtshof verfolgbarer Anspruch auf eine Maßnahme nach Paragraph 303, Absatz 4, BAO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983150112.X01Im RIS seit
22.09.1983