RS Vwgh 2007/7/2 2006/12/0177

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2007
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/05 Bezüge Unvereinbarkeit
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998 §74 Abs2;
ÄrzteG 1998 §79 Abs1;
BVG Begrenzung von Bezügen 1997 §10 Abs1;
BVG Begrenzung von Bezügen 1997 §10 Abs2;
BVG Begrenzung von Bezügen 1997 §10 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Wenn § 10 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) die Obergrenzen lediglich für "nach dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes", also nach dem 1. August 1997, bestellte Funktionäre festschreibt, so bezweckt diese Einschränkung offenbar den Schutz wohlerworbener Rechte. Die genannten Obergrenzen sollen daher für jene Funktionsperiode, für die ein oberster Funktionär bereits vor Inkrafttreten des in Rede stehenden Bundesverfassungsgesetzes bestellt wurde, noch nicht gelten. Wohl aber gelten diese Begrenzungen für Funktionäre, welche nach Inkrafttreten des BezBegrBVG für weitere Funktionsperioden wiederbestellt werden (vgl. hiezu auch § 10 Abs. 2 und 3 BezBegrBVG, wo von "erstmals" bzw. "neu oder weiter" bestellten Funktionären die Rede ist, was nahe legt, dass auch eine weitere Bestellung als maßgebliche Bestellung im Verständnis des Abs. 1 BezBegrBVG zu werten ist). (Hier: Vor diesem Hintergrund ist es aber im Hinblick auf § 74 Abs. 2 und § 79 Abs. 1 erster Satz ÄrzteG schon rechtlich ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer die hier in Rede stehende Geldleistung als ein vor dem Inkrafttreten des BezBegrBVG bestellter Funktionär (Präsident der Ärztekammer) bezogen hätte.)

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120177.X02

Im RIS seit

27.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten