RS Vwgh 1983/9/28 2906/80

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Veröffentlicht am 28.09.1983
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Index

37/03 Nationalbank
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §34 Abs1;
NBG 1984 §6;
  1. ArbVG § 34 heute
  2. ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986

Rechtssatz

Die durch die im § 6 NBG gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Errichtung von Zweiganstalten in den Hauptstädten der Bundesländer mit dem ihr innewohnenden Dezentralisierungsauftrag bedingte Einrichtung einer Zweigstelle im Rahmen des Gesamtunternehmens der Österreichischen Nationalbank spricht unter dem Blickwinkel einer wirksamen Vertretung der Belegschaftsinteressen der in der Zweiganstalt beschäftigten Arbeitnehmer angesichts der räumlichen Entfernung zur Hauptanstalt selbst im Zweifel für die Betriebseigenschaft der Zweiganstalt.Die durch die im Paragraph 6, NBG gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Errichtung von Zweiganstalten in den Hauptstädten der Bundesländer mit dem ihr innewohnenden Dezentralisierungsauftrag bedingte Einrichtung einer Zweigstelle im Rahmen des Gesamtunternehmens der Österreichischen Nationalbank spricht unter dem Blickwinkel einer wirksamen Vertretung der Belegschaftsinteressen der in der Zweiganstalt beschäftigten Arbeitnehmer angesichts der räumlichen Entfernung zur Hauptanstalt selbst im Zweifel für die Betriebseigenschaft der Zweiganstalt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1980002906.X04

Im RIS seit

28.09.1983

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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