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37/03 NationalbankNorm
ArbVG §34 Abs1;Rechtssatz
Die durch die im § 6 NBG gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Errichtung von Zweiganstalten in den Hauptstädten der Bundesländer mit dem ihr innewohnenden Dezentralisierungsauftrag bedingte Einrichtung einer Zweigstelle im Rahmen des Gesamtunternehmens der Österreichischen Nationalbank spricht unter dem Blickwinkel einer wirksamen Vertretung der Belegschaftsinteressen der in der Zweiganstalt beschäftigten Arbeitnehmer angesichts der räumlichen Entfernung zur Hauptanstalt selbst im Zweifel für die Betriebseigenschaft der Zweiganstalt.Die durch die im Paragraph 6, NBG gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Errichtung von Zweiganstalten in den Hauptstädten der Bundesländer mit dem ihr innewohnenden Dezentralisierungsauftrag bedingte Einrichtung einer Zweigstelle im Rahmen des Gesamtunternehmens der Österreichischen Nationalbank spricht unter dem Blickwinkel einer wirksamen Vertretung der Belegschaftsinteressen der in der Zweiganstalt beschäftigten Arbeitnehmer angesichts der räumlichen Entfernung zur Hauptanstalt selbst im Zweifel für die Betriebseigenschaft der Zweiganstalt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1980002906.X04Im RIS seit
28.09.1983Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013