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Baurecht - StmkNorm
AVG §53 Abs1Rechtssatz
Befangenheit des technischen Amtssachverständigen liegt dann vor, wenn dieser den baupolizeilichen Beseitigungsauftrag "für den Stadtsenat" unterfertigt und die Ablehnung der Baubewilligung jedenfalls vorbereitet (Unbedenklich wäre hingegen die bloße Abgabe von Gutachten in mehreren Instanzen).
Schlagworte
Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Befangenheit von SachverständigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983060120.X04Im RIS seit
16.08.2004Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025