RS Vwgh 1983/10/7 83/17/0132

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Veröffentlicht am 07.10.1983
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Index

L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Oberösterreich
L74004 Fremdenverkehr Tourismus Oberösterreich
56/02 Verstaatlichte Banken
91/02 Post

Norm

FremdenverkehrsG OÖ 1965 §1 Z3;
FremdenverkehrsG OÖ 1965 §7 Abs1;
PostG §14;
PostSpG §2 Abs1;

Rechtssatz

Die PSK ist Fremdenverkehrsinteressent im Gebiet jenes Fremdenverkehrsverbandes in dem ein Postamt im Namen und auf Rechnung der PSK sei es Tätigkeiten gemäß § 2 Abs 1 PostSpG, sei es nach § 14 PostG vertraglich übernommene Erwerbstätigkeit entfaltet. Dabei ist es nicht entscheidend, ob die Tätigkeit des Postamtes nur die Beschaffung von Kundenaufträgen umfaßt, oder auch deren Annahme.Die PSK ist Fremdenverkehrsinteressent im Gebiet jenes Fremdenverkehrsverbandes in dem ein Postamt im Namen und auf Rechnung der PSK sei es Tätigkeiten gemäß Paragraph 2, Absatz eins, PostSpG, sei es nach Paragraph 14, PostG vertraglich übernommene Erwerbstätigkeit entfaltet. Dabei ist es nicht entscheidend, ob die Tätigkeit des Postamtes nur die Beschaffung von Kundenaufträgen umfaßt, oder auch deren Annahme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983170132.X02

Im RIS seit

07.10.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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