RS Vwgh 1983/10/12 83/09/0118

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Veröffentlicht am 12.10.1983
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Für die Schwere der Dienstpflichtverletzung ist maßgeblich, in welchem objektiven Ausmaß gegen Standespflichten oder Amtspflichten verstoßen oder der Dienstbetrieb beeinträchtigt wird (Hinweis E 19.6.1975, 0115/75, VwSlg 8853 A/1975).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983090118.X04

Im RIS seit

10.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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