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Polizeirecht - FrPolGRechtssatz
Eine vor dem Standesbeamten geschlossene Ehe, mag diese auch vorwiegend oder ausschließlich zum Zwecke geschlossen worden sein, den Aufenthalt eines Fremden in Österreich zu ermöglichen, läuft nicht öffentlichen Interessen zuwider.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983010216.X01Im RIS seit
20.04.2004Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026