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32/06 VerkehrsteuernRechtssatz
Ist nach den Bestimmungen einer abgeschlossenen Feuerversicherung die Auszahlung der Entschädigung durch den Versicherer nach Eintritt des Schadensfalles noch von der Erfüllung der sogenannten "Wiederaufbauklausel" abhängig, so stellt der Anspruch auf die Entschädigung eine aufschiebend
bedingte Forderung dar. Wird eine solche Forderung schenkungsweise übereignet, so entsteht mit dem Eintritt der Bedingung die Schenkungssteuerschuld.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982150143.X02Im RIS seit
14.01.2002