RS Vwgh 1983/10/13 82/15/0143

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Veröffentlicht am 13.10.1983
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32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Ist nach den Bestimmungen einer abgeschlossenen Feuerversicherung die Auszahlung der Entschädigung durch den Versicherer nach Eintritt des Schadensfalles noch von der Erfüllung der sogenannten "Wiederaufbauklausel" abhängig, so stellt der Anspruch auf die Entschädigung eine aufschiebend

bedingte Forderung dar. Wird eine solche Forderung schenkungsweise übereignet, so entsteht mit dem Eintritt der Bedingung die Schenkungssteuerschuld.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982150143.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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