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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47 Abs1;Rechtssatz
Für den Zuspruch von Kosten, die einem Bfr durch seine Teilnahme am Gesetzesprüfungsverfahren des VfGH entstanden sind, durch den VwGH besteht keine Rechtsgrundlage.
Schlagworte
Zurückweisung des Antrages Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagean des Verwaltungsgerichtshofes Antrag auf ErsatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981080029.X03Im RIS seit
02.04.2004Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010