RS Vwgh 1983/10/21 82/17/0057

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Veröffentlicht am 21.10.1983
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §55 Abs1;
  1. BewG 1955 § 55 heute
  2. BewG 1955 § 55 gültig ab 13.12.1972 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 447/1972

Rechtssatz

Die Heranziehung von Vergleichspreisen zur Ermittlung des gemeinen Wertes unbebauter Grundstücke ist ein durchaus zulässiger Weg, um unter Bedachtnahme auf die Lage und Form, Größe und Bebauungsmöglichkeiten der zu bewertenden Grundstücksfläche (preisbildende Faktoren) - gegebenenfalls

durch Vornahme von Zuschlägen und Abschlägen - den gemeinen Wert zu ermitteln (Hinweis E 28.1.1980, 605/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982170057.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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