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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §55 Abs1;Rechtssatz
Die Heranziehung von Vergleichspreisen zur Ermittlung des gemeinen Wertes unbebauter Grundstücke ist ein durchaus zulässiger Weg, um unter Bedachtnahme auf die Lage und Form, Größe und Bebauungsmöglichkeiten der zu bewertenden Grundstücksfläche (preisbildende Faktoren) - gegebenenfalls
durch Vornahme von Zuschlägen und Abschlägen - den gemeinen Wert zu ermitteln (Hinweis E 28.1.1980, 605/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982170057.X01Im RIS seit
14.01.2002