Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Rechtssatz
Eine Berichtigung des Vornamens des Bfrs erweist sich als neue Beschwerde (Hinweis E 4.5.1970, 0075/69).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983050192.X01Im RIS seit
10.08.2004