RS Vwgh 1983/10/27 82/16/0163

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Veröffentlicht am 27.10.1983
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1985/5, S 257;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/16/0022 E 16. September 1982 RS 4

Stammrechtssatz

Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie das Leistungsgebot nur an die eine, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982160163.X05

Im RIS seit

27.10.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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