Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §502 Abs4;Rechtssatz
Ist erwiesen, dass sich der Bfr bereits vor dem März 1938 bedroht gefühlt hat und nicht mehr nach Österreich zurückkehren wollte - und sei es auch "um die Lage abzuwarten" - liegt verhinderte Rückkehr nicht vor (Hinweis E 17.2.1983 81/08/0038).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1980003497.X03Im RIS seit
26.02.2004Zuletzt aktualisiert am
21.02.2011