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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GelVerk/GBefGNov 1981 Art4 Abs10;Rechtssatz
Durch die Aufhebung des Bescheides der belangten Behörde vom 7.1.1981 durch das nach dem Inkrafttreten der Novelle zum Gelegenheitsverkehrsgesetz zugestellte Erkenntnis des VwGH trat die Rechtssache gemäß § 42 Abs 3 VwGG in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des zitierten Bescheides vom 7.1.1981 befunden hatte. Das Verfahren war daher nicht abgeschlossen und somit Art I der erwähnten Novelle anzuwenden.Durch die Aufhebung des Bescheides der belangten Behörde vom 7.1.1981 durch das nach dem Inkrafttreten der Novelle zum Gelegenheitsverkehrsgesetz zugestellte Erkenntnis des VwGH trat die Rechtssache gemäß Paragraph 42, Absatz 3, VwGG in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des zitierten Bescheides vom 7.1.1981 befunden hatte. Das Verfahren war daher nicht abgeschlossen und somit Artikel römisch eins, der erwähnten Novelle anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983040208.X01Im RIS seit
24.06.2004