RS Vwgh 1983/11/4 83/04/0208

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Veröffentlicht am 04.11.1983
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerk/GBefGNov 1981 Art4 Abs10;
VwGG §42 Abs3;
  1. VwGG § 42 heute
  2. VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  4. VwGG § 42 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  5. VwGG § 42 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 42 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Rechtssatz

Durch die Aufhebung des Bescheides der belangten Behörde vom 7.1.1981 durch das nach dem Inkrafttreten der Novelle zum Gelegenheitsverkehrsgesetz zugestellte Erkenntnis des VwGH trat die Rechtssache gemäß § 42 Abs 3 VwGG in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des zitierten Bescheides vom 7.1.1981 befunden hatte. Das Verfahren war daher nicht abgeschlossen und somit Art I der erwähnten Novelle anzuwenden.Durch die Aufhebung des Bescheides der belangten Behörde vom 7.1.1981 durch das nach dem Inkrafttreten der Novelle zum Gelegenheitsverkehrsgesetz zugestellte Erkenntnis des VwGH trat die Rechtssache gemäß Paragraph 42, Absatz 3, VwGG in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des zitierten Bescheides vom 7.1.1981 befunden hatte. Das Verfahren war daher nicht abgeschlossen und somit Artikel römisch eins, der erwähnten Novelle anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983040208.X01

Im RIS seit

24.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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