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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §7 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2731/79 E 16. Februar 1981 RS 1Stammrechtssatz
Unter Berufung auf § 7 Abs 1 lit b LMG 1975 kann die Begehung einer VERWALTUNGSÜBERTRETUNG durch Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die wertgemindert sind, wenn dieser Umstand nicht deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht ist, NICHT angelastet werden. Zur Verwaltungsübertretung wird eine derartige Handlung durch die Bestimmung des § 74 Abs 2 Z 1 LMG 1975 erklärt.Unter Berufung auf Paragraph 7, Absatz eins, Litera b, LMG 1975 kann die Begehung einer VERWALTUNGSÜBERTRETUNG durch Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die wertgemindert sind, wenn dieser Umstand nicht deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht ist, NICHT angelastet werden. Zur Verwaltungsübertretung wird eine derartige Handlung durch die Bestimmung des Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, LMG 1975 erklärt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1980003418.X01Im RIS seit
27.01.2004