RS Vwgh 1983/11/7 3418/80

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Veröffentlicht am 07.11.1983
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litb;
LMG 1975 §74 Abs2 Z1;
VStG §44a litb;
VStG §44a Z2 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2731/79 E 16. Februar 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Berufung auf § 7 Abs 1 lit b LMG 1975 kann die Begehung einer VERWALTUNGSÜBERTRETUNG durch Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die wertgemindert sind, wenn dieser Umstand nicht deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht ist, NICHT angelastet werden. Zur Verwaltungsübertretung wird eine derartige Handlung durch die Bestimmung des § 74 Abs 2 Z 1 LMG 1975 erklärt.Unter Berufung auf Paragraph 7, Absatz eins, Litera b, LMG 1975 kann die Begehung einer VERWALTUNGSÜBERTRETUNG durch Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die wertgemindert sind, wenn dieser Umstand nicht deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht ist, NICHT angelastet werden. Zur Verwaltungsübertretung wird eine derartige Handlung durch die Bestimmung des Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, LMG 1975 erklärt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1980003418.X01

Im RIS seit

27.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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