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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §192;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/13/0072 E 10. März 1982 VwSlg 5668 F/1982 RS 2Stammrechtssatz
Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann in dem seine Einkommensteuerpflicht betreffenden Verfahren zwar nicht mehr die Feststellung des Gewinnes der Kapitalgesellschaft bekämpfen. Es kann ihm jedoch nicht verwehrt werden, in diesem Verfahren zu beweisen, daß die bei der Veranlagung der Körperschaftsteuer von der Behörde angenommene verdeckte Gewinnausschüttung nicht den Tatsachen entspricht und daß er für diese angenommene Gewinnausschüttung somit keine Einkommensteuer zu bezahlen hat. Dies gilt umso mehr, als eine unmittelbare Abhängigkeit des Einkommensteuerbescheides des Gesellschafters vom Körperschaftsteuerbescheid der Kapitalgesellschaft nicht besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983140037.X01Im RIS seit
08.11.1983