RS Vwgh 1983/11/9 82/13/0038

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Veröffentlicht am 09.11.1983
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs1
  1. BAO § 307 heute
  2. BAO § 307 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009
  3. BAO § 307 gültig von 26.06.2002 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 307 gültig von 30.12.1989 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 660/1989
  5. BAO § 307 gültig von 19.04.1980 bis 29.12.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Eine Entscheidung in der Sache selbst über eine Berufung gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheid ohne gleichzeitige Entscheidung über die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid verstößt gegen § 307 Abs 1 BAO (Hinweis E 27.2.1980, 1596/78).Eine Entscheidung in der Sache selbst über eine Berufung gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheid ohne gleichzeitige Entscheidung über die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid verstößt gegen Paragraph 307, Absatz eins, BAO (Hinweis E 27.2.1980, 1596/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982130038.X01

Im RIS seit

09.11.1983

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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