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AbgabenverfahrenNorm
BAO §307 Abs1Rechtssatz
Eine Entscheidung in der Sache selbst über eine Berufung gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheid ohne gleichzeitige Entscheidung über die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid verstößt gegen § 307 Abs 1 BAO (Hinweis E 27.2.1980, 1596/78).Eine Entscheidung in der Sache selbst über eine Berufung gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheid ohne gleichzeitige Entscheidung über die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid verstößt gegen Paragraph 307, Absatz eins, BAO (Hinweis E 27.2.1980, 1596/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982130038.X01Im RIS seit
09.11.1983Zuletzt aktualisiert am
07.04.2026