Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Im Sinne der ständigen Rechtsprechung ist bei dem im Beschwerdefall gegebenen Sachverhalt (Verfügung über Einkünfte aus Mieteinnahmen von einem Zinshaus - halber Anteil -, wovon die Hälfte des verrechnungsfreien Mietzinses zu berücksichtigen ist) von dem durch Art IV Z 2 lit b MietzinsänderungsG neu eingefügten Abs 3 des § 28 EStG 1972 auszugehen.Im Sinne der ständigen Rechtsprechung ist bei dem im Beschwerdefall gegebenen Sachverhalt (Verfügung über Einkünfte aus Mieteinnahmen von einem Zinshaus - halber Anteil -, wovon die Hälfte des verrechnungsfreien Mietzinses zu berücksichtigen ist) von dem durch Artikel römisch vier, Ziffer 2, Litera b, MietzinsänderungsG neu eingefügten Absatz 3, des Paragraph 28, EStG 1972 auszugehen.
Schlagworte
Anwendung einkommensteuerrechtlicher GrundsätzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982090091.X01Im RIS seit
29.09.2004