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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2 impl;Rechtssatz
Ergeben sich schon aus der Art der Dienstverrichtung einerseits und der Nebenbeschäftigung andererseits Zweifel zu der Objektivität der Amtsführung, so besteht auch keine Verpflichtung der Behörde zur Durchführung eines weiteren Ermittlungsverfahrens (Hinweis E 17.1.1983, 82/12/0089).
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter SachverhaltsermittlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982120156.X03Im RIS seit
13.12.2004