RS Vwgh 1983/11/15 83/11/0164

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Veröffentlicht am 15.11.1983
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Rechtssatz

Anwendung des § 56 zweiter Satz VwGG 1965 auf den Fall, dass der Bfr vor Einleitung des Vorverfahrens, jedoch auf Grund einer Anfrage nach § 35 Abs 2 VwGG 1965 klaglos gestellt wird.Anwendung des Paragraph 56, zweiter Satz VwGG 1965 auf den Fall, dass der Bfr vor Einleitung des Vorverfahrens, jedoch auf Grund einer Anfrage nach Paragraph 35, Absatz 2, VwGG 1965 klaglos gestellt wird.

Schlagworte

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §55 Abs1 zweiter Satz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983110164.X01

Im RIS seit

04.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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