RS Vwgh 1983/11/18 83/04/0211

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Veröffentlicht am 18.11.1983
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1 idF vor 1981/486;

Rechtssatz

Auch auf dem Boden der Annahme, dass die Anforderung von Taxifahrzeugen im Wege des Funkverkehrs "in mindestens demselben - wenn nicht in größerem Maße" erfolgte wie die - direkte - Aufnahme an den Taxistandplätzen, hat die belangte Behörde stichhältige Gründe für ihre Erwartung anzuführen, es werde die im Bereich des Taxifunkverkehrs festgestellte Steigerung des Angebotes auch an Taxistandplätzen eintreten (Hinweis E 10.10.1980, 1686/79, VwSlg 10260 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983040211.X02

Im RIS seit

24.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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