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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1 idF vor 1981/486;Rechtssatz
Auch auf dem Boden der Annahme, dass die Anforderung von Taxifahrzeugen im Wege des Funkverkehrs "in mindestens demselben - wenn nicht in größerem Maße" erfolgte wie die - direkte - Aufnahme an den Taxistandplätzen, hat die belangte Behörde stichhältige Gründe für ihre Erwartung anzuführen, es werde die im Bereich des Taxifunkverkehrs festgestellte Steigerung des Angebotes auch an Taxistandplätzen eintreten (Hinweis E 10.10.1980, 1686/79, VwSlg 10260 A/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983040211.X02Im RIS seit
24.06.2004