RS Vwgh 1983/11/18 82/04/0149

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Veröffentlicht am 18.11.1983
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Definitionsgemäß ist es für das Vorliegen eines fortgesetzten Deliktes nicht entscheidend, ob die betreffenden Einzelhandlungen mit dem örtlichen Bereich nur einer oder mit den örtlichen Bereichen mehrerer politischer Bezirke verknüpft sind (Hinweis E 10.2.1979, 801/76, E 17.1.1980, 175/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982040149.X01

Im RIS seit

15.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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