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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Rechtssatz
§ 213 Abs 1 BAO normiert die kontokorrentmäßige Verrechnung, die es ausschließt, daß ein durch eine Gutschrift bewirktes Guthaben NEBEN einer Schuld des Abgabepflichtigen auf DEMSELBEN Abgabenkonto besteht (Hinweis E 19.12.1978, 2369/78 und E 10.3.1976, 27/74).Paragraph 213, Absatz eins, BAO normiert die kontokorrentmäßige Verrechnung, die es ausschließt, daß ein durch eine Gutschrift bewirktes Guthaben NEBEN einer Schuld des Abgabepflichtigen auf DEMSELBEN Abgabenkonto besteht (Hinweis E 19.12.1978, 2369/78 und E 10.3.1976, 27/74).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983130077.X02Im RIS seit
23.11.1983