RS Vwgh 1983/11/25 83/02/0085

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Veröffentlicht am 25.11.1983
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen § 44a lit a VStG liegt vor, wenn im Falle der eingeschränkten Zulassung eines Kfz (§ 39 Abs 1 KFG) bei einer Verwaltungsübertretung nach § 36 lit a KFG (allenfalls in Verbindung mit § 7 VStG) im Spruch nicht diese eingeschränkte Zulassung zum Ausdruck kommt.Ein Verstoß gegen Paragraph 44 a, Litera a, VStG liegt vor, wenn im Falle der eingeschränkten Zulassung eines Kfz (Paragraph 39, Absatz eins, KFG) bei einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 36, Litera a, KFG (allenfalls in Verbindung mit Paragraph 7, VStG) im Spruch nicht diese eingeschränkte Zulassung zum Ausdruck kommt.

Schlagworte

Verantwortlichkeit (VStG §9) Beteiligungsformen (VStG §7)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983020085.X03

Im RIS seit

25.11.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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