Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131;Rechtssatz
Es gehört zu den wesentlichen Pflichten eines Unternehmers, seine Buchhaltung so zu organisieren, daß sie geeignet ist, über sämtliche Geschäftsvorfälle Aufschluß zu geben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981140012.X01Im RIS seit
06.12.1983