RS Vwgh 1983/12/9 83/02/0197

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Veröffentlicht am 09.12.1983
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0148/71 E 24. November 1971 RS 5

Stammrechtssatz

Mit der bloßen Behauptung, ortsabwesend gewesen zu sein, kann das Zutreffen der Voraussetzungen des § 23 Abs 7 AVG nicht dargetan werden.Mit der bloßen Behauptung, ortsabwesend gewesen zu sein, kann das Zutreffen der Voraussetzungen des Paragraph 23, Absatz 7, AVG nicht dargetan werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983020197.X02

Im RIS seit

06.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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