RS Vwgh 1983/12/12 83/12/0015

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Veröffentlicht am 12.12.1983
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Grundsätzlich ist es Sache des Antragstellers, die für die Erlangung der Begünstigung sprechenden Gründe in zweifelsfreier Weise darzutun. Die Verpflichtung der Dienstbehörde zur amtswegigen Ermittlung des Sachverhaltes tritt insoweit in den Hintergrund. Das gilt in erhöhtem Maße, wenn es sich um Veranstaltungen im Ausland handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983120015.X01

Im RIS seit

22.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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