RS Vwgh 1983/12/12 83/10/0240

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Veröffentlicht am 12.12.1983
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §48;
AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Es ist mit einem nach rechtsstaatlichen Grundsätzen eingerichteten Verwaltungsverfahren unvereinbar, dass eine Behörde die Vernehmung des Zeugen durch einen Organwalter durchführen lässt, der (außerhalb seines Amtswissens) selbst Zeuge zum Beweisthema ist.

Schlagworte

Befangenheit wegen Zeugeneigenschaft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983100240.X01

Im RIS seit

09.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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