RS Vwgh 1983/12/12 82/12/0095

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Veröffentlicht am 12.12.1983
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Index

63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GÜG §24 Abs3;

Rechtssatz

Im Rahmen eines Bestandverhältnisses stellt die Kündigungsfrist zugleich auch die Frist für die Erfüllung der Rechtspflicht des Bestandnehmers dar, die Bestandsache zurückzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982120095.X01

Im RIS seit

30.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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