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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8 impl;Rechtssatz
Durch einen nicht erledigten Antrag auf eine wasserrechtliche Bewilligung können die Gegner des Vorhabens als Parteien des Verwaltungsverfahrens in ihren Rechten nicht berührt sein.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983070266.X01Im RIS seit
21.09.2004Zuletzt aktualisiert am
25.08.2014