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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Die Strafbarkeit der unterlassenen Behebung eines Baugebrechens hört mit dem Beginn der Ersatzvornahme auf.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983050144.X01Im RIS seit
02.08.2004