Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §170;Rechtssatz
Welche Art der Mehrdienstleistungen dem Lehrer verpflichtend über ein Viertel seiner Lehrverpflichtung hinaus aufgetragen werden darf, kann nicht dem § 170 BDG entnommen werden, weil § 171 Abs 1 BDG 1979 hinsichtlich des Ausmaßes der Lehrverpflichtung ausdrücklich auf die § 2 BLVG und § 8 BLVG, BGBl 1965/244, verweist; eine eigene Umschreibung dieses Begriffes enthält das BDG 1979 nicht.Welche Art der Mehrdienstleistungen dem Lehrer verpflichtend über ein Viertel seiner Lehrverpflichtung hinaus aufgetragen werden darf, kann nicht dem Paragraph 170, BDG entnommen werden, weil Paragraph 171, Absatz eins, BDG 1979 hinsichtlich des Ausmaßes der Lehrverpflichtung ausdrücklich auf die Paragraph 2, BLVG und Paragraph 8, BLVG, BGBl 1965/244, verweist; eine eigene Umschreibung dieses Begriffes enthält das BDG 1979 nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983090149.X03Im RIS seit
19.11.2004