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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1985/3, S 148;Rechtssatz
Sowohl ein Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz als auch eine von ihr erlassene Berufungsvorentscheidung stellt eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung dar und unterbricht die Verjährung (Hinweis E 11.6.1981, 1287/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982160048.X02Im RIS seit
15.12.1983Zuletzt aktualisiert am
03.02.2012