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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4 lita;Rechtssatz
Die Aufforderung nach vorgenommener positiver Atemluftprobe "zur amtsärztlichen Untersuchung" ist ausreichend, ohne dass hinzugefügt werden müsste, dass diese, "zwecks Feststellung des Grades der Alkoholbeeinträchtigung" zu erfolgen habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983020096.X01Im RIS seit
30.04.2004