RS Vwgh 1983/12/16 82/04/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1983
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0011 E 18. Juni 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Bei Beantwortung der Frage, ob einer bestimmten Nachfrage ein entsprechendes Angebot gegenübersteht, ist auf die bestehenden Betriebe des Mietwagengewerbes Bedacht zu nehmen, wobei es der Behörde nicht verwehrt ist, auch die in der Umgebung befindlichen Unternehmen zu berücksichtigen und die örtlichen Grenzen dieser Umgebung nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles zu bestimmen. (Hinweis auf E vom 21.6.1979, 3399/78)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982040097.X02

Im RIS seit

26.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten