RS Vwgh 1983/12/20 1323/80

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Veröffentlicht am 20.12.1983
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Zeugeneinvernahme hat ihrem Wesen nach in Frage und Antwort des Vernehmenden und des Zeugen zu bestehen (Hinweis auf E VS 26.6.1978, 0695/77 VwSlg 9602 A/1978).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1980001323.X08

Im RIS seit

20.12.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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