RS Vwgh 1983/12/20 1323/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1983
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Rechtssatz

Der Magistrat der Stadt Wien ist eine einheitliche Behörde. Es bedarf keines besonderen Ausweises um als Organ der Baupolizei einzuschreiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1980001323.X01

Im RIS seit

20.12.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten