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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §124 Abs3;Rechtssatz
Ein Verfahrensmangel wegen der Nichtbekanntgabe der Senatszusammensetzung ist nur dann unerheblich, wenn sich der Beamte in die Verhandlung der Sache ohne eine diesbezügliche Einwendung einlässt und dem Gang der Verhandlung und die Verkündung des Disziplinarerkenntnisses abwartet (Hinweis E 6.3.1980, 1956/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982090039.X02Im RIS seit
28.09.2004