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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §23;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/08/0091 B 30. Juni 1983 VwSlg 11112 A/1983 RS 3Stammrechtssatz
Ist die einem Rechtsanwalt erteilte Vollmacht erloschen, ist dieser Rechtsanwalt auch nicht mehr Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des § 9 ZustellG im Verfahren vor dem VwGH.Ist die einem Rechtsanwalt erteilte Vollmacht erloschen, ist dieser Rechtsanwalt auch nicht mehr Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des Paragraph 9, ZustellG im Verfahren vor dem VwGH.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983020124.X03Im RIS seit
13.01.1984