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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2 impl;Rechtssatz
Dass "kein Dienstverhältnis als öffentlicher Bediensteter" vorliegt ist, für die Einordnung unter die Amtssachverständigen nicht hinderlich.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Amtssachverständiger Person BejahungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983100224.X03Im RIS seit
31.05.2002Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015